Jährliches Dokument

Nach § 10 WpPG (Wertpapierprospektgesetz) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund der in § 10 Absatz 1 WpPG genannten wertpapierrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Soweit ein Dokument nur im Internet veröffentlicht wurde, kann dieses Dokument in gedruckter Form bei der MEDISANA AG info@medisana.de angefordert werden.

Für das Geschäftsjahr 2010 machen wir daher gemäß § 10 WpPG folgende Angaben:



Ad-hoc-Mitteilungen nach § 15 WpHG:

  • Keine

Unternehmensberichte

Finanzkalender 20010

Mitteilungen über Director’s Dealings nach § 15a WpHG:

Mitteilungen über Director’s Dealings nach § 15a WpHG:



Wir weisen darauf hin, dass die hier aufgeführten Informationen nicht aktualisiert werden und daher veraltet sein können. Weder das jährliche Dokument noch die darin enthaltenen Informationen oder die Informationen, auf die das jährliche Dokument verweist, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.