Nach § 10 WpPG (Wertpapierprospektgesetz) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund der in § 10 Absatz 1 WpPG genannten wertpapierrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Soweit ein Dokument nur im Internet veröffentlicht wurde, kann dieses Dokument in gedruckter Form bei der MEDISANA AG info@medisana.de angefordert werden.
Für das Geschäftsjahr 2009 machen wir daher gemäß § 10 WpPG folgende Angaben:
Ad-hoc-Mitteilungen nach § 15 WpHG:
Unternehmensberichte
Finanzkalender 2009
Mitteilungen über Director’s Dealings nach § 15a WpHG:
Mitteilungen über Beteiligungen an der MEDISANA AG nach § 26 WpHG:
Im Geschäftsjahr 2009 wurden keine Mitteilungen nach § 26 WpHG vorgenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die hier aufgeführten Informationen nicht aktualisiert werden und daher veraltet sein können. Weder das jährliche Dokument noch die darin enthaltenen Informationen oder die Informationen, auf die das jährliche Dokument verweist, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.