Vorsorgeuntersuchungen

Was bezahlt die Krankenkasse?

Was bezahlt die Krankenkasse?

Wie sagt doch gleich der Volksmund – Vorsorge ist besser als Nachsorge. In erster Linie gilt das für unsere Gesundheit, die wohl das wichtigste für uns sein sollte. Nur, auch das entspricht der Wahrheit, leider machen nicht alle von dem Angebot der Krankenkassen Gebrauch, die eine Vielzahl von Vorsorgeuntersuchungen bezahlen.

Erst einmal schauen wir wie schon so oft in die Geschichte, denn unsere Krankenversorgung war nicht schon immer gewährleistet. Ihre Geburtsstunde ist der 15. Juni 1883. Das Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter wurde unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck erlassen. 1911 erging das Versicherungsgesetz für Angestellte.

Die erste Sozialversicherung auf nationaler Ebene

Damit wurde die Mitgliederbasis ausgeweitet. Deutschland war das erste Land, das eine Sozialversicherung auf nationaler Ebene einführte. Österreich verabschiedete nach deutschem Vorbild am 30. März 1888 ebenfalls ein Krankenversicherungsgesetz, dem Ungarn am 9. April 1891 folgte.

Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zu den wenigen Institutionen aus dem wilhelminischen Kaiserreich, die alle Stürme der Geschichte und Kriege überlebt hat und ihre tragenden Grundsätze bis heute im Kern erhalten hat. Sie ist die zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems und der älteste Zweig der Sozialversicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung wurde zu einem umfänglichen sozialen Sicherungssystem ausgebaut und den jeweiligen Herausforderungen ihrer Zeit bis heute immer wieder angepasst. Zusammen mit der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung bildet sie das deutsche Sozialversicherungssystem.

88 Prozent der Bevölkerung sind pflichtversichert

Zu Beginn der GKV waren nur etwa10 Prozent der Bevölkerung pflichtversichert, heute sind rund 88 Prozent der Bevölkerung Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse. Damit bietet sie heute rund 73 Millionen Versicherten Schutz und eine umfassende medizinische Versorgung an. Rund neun Millionen weitere Bürger sind Mitglieder der privaten Krankenversicherung. Die restlichen Bürger sind über besondere Versorgungsformen, wie z. B. die freie Heilfürsorge der Bundeswehr, versichert.

Auch wenn von der gesetzlichen Krankenversicherung meist in der Einzahl gesprochen wird, ist sie kein einheitlicher Block. Sie besteht aus einer großen Zahl von unabhängigen Krankenkassen mit jeweils eigenem Profil, zwischen denen die Bürgerinnen und Bürger weitgehend frei wählen und wechseln können.

Alle Versicherten können nach § 173 SGB V zwischen der örtlichen Ortskrankenkasse, einer örtlich zuständigen Ersatzkasse und einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse frei wählen, wenn der Versicherte in einem entsprechenden Betrieb beschäftigt ist oder die Krankenkasse allgemein für alle Versicherten geöffnet ist. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sind im fünften Buch Sozialgesetzbuch festgeschrieben und werden von den Krankenkassen nach dem Sachleistungsprinzip erbracht.

Die Präventionsinitiative der Krankenkassen

Wie schon erwähnt, werden die Leistungen der Krankenkassen immer wieder den neusten Erkenntnissen der Medizin und Forschung angepasst. Das große Thema heutzutage ist die Prävention, also die Früherkennung von möglichen Erkrankungen.

Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen werden in Deutschland noch immer zu wenig in Anspruch genommen, meint die KBV, die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben deshalb im Jahr 2010 eine Präventionsinitiative gestartet, um das Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung zu erhöhen.

Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben einen Anspruch auf eine ganze Reihe von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Das Ziel ist es, Erkrankungen und Risiken frühzeitig zu erkennen, so soll verhindert werden, dass Beschwerden erst gar nicht entstehen können. Der Leitsatz lautet: Prävention bedeutet Krankheitsverhütung oder Vorsorge und umfasst gezielte Maßnahmen, die die Entstehung von Krankheiten und deren Komplikationen verhindern oder zumindest hinauszögern sollen“.

Früherkennung heißt, der Krankheit zuvorkommen

Viele Menschen fragen sich jedoch, warum sie sich untersuchen lassen sollen, wenn ihnen doch nichts weh tut. Nun ist es aber so, dass viele Krankheiten schleichend und zunächst unauffällig sind. Bis sie sich dann deutlich bemerkbar machen, kann es schon zu spät sein. Besonders Männer halten wenig davon, sich regelmäßig untersuchen zu lassen. Viele von ihnen gehen nur zum Arzt, wenn sie auch krank sind, hat eine Umfrage der GfK ergeben, aber das werden wir in einem weiteren Artikel besprechen, in dem es um Männer-Gesundheit gehen wird. Zudem kommt hinzu, dass viele nicht einmal wissen, was ihnen an kostenlosen Früherkennungs-Maßnahmen der Kassen zusteht.

Der Check-up 35

Ab  dem 35.  Lebensjahr – Check-up alle drei Jahre: Den Check-up könnt ihr ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre bei eurem behandelnden Hausarzt durchführen lassen. Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr ist dieser Check-up nur einmal vorgesehen und kostenfrei. Auch viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für diese präventive Maßnahme, die folgende Leistungen umfasst: Früherkennung u.a. von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Anamnese (Erhebung der medizinischen Vorgeschichte der Patientin) körperliche Untersuchung, Kontrolle der Blutfettwerte und des Blutzuckers, Kontrolle des Urins und eine Beratung zum Untersuchungsergebnis. Hinzu kommt ab 35 Jahren die Früherkennung gegen Hautkrebs, die alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden kann. Hierzu gehört die Untersuchung der gesamten Haut.

Vorsorgeuntersuchungen für Frauen

Diese dienen der Früherkennung häufiger Krankheiten, die gut behandelt werden können. Dafür müssen sie aber rechtzeitig erkannt werden. Die meisten dieser Krankheiten treten vor allem in der zweiten Lebenshälfte auf. Ab dem 20. Lebensjahr steht allen Frauen jährlich eine Untersuchung zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebs und anderer Krebserkrankungen des Genitales zu: Dazu gehören, die Anamnese (Erhebung der medizinischen Vorgeschichte der Patientin) und bei Frauen zwischen 20 und 34 Jahren ein jährlicher Gewebeabstrich mit Untersuchung auf Zellveränderung – auch Pap-Abstrich genannt. Ab 35 Jahren (alle drei Jahre): Pap-Abstrich kombiniert mit einem Test auf Humane Papillomaviren (HPV) und eine Beratung zum Untersuchungsergebnis.

Krebsvorsorge

Bei 19,3 Millionen Menschen ist laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2020 eine Krebserkrankung festgestellt worden. Rund zwölf Prozent aller neuen Krebsdiagnosen weltweit lauteten: Brustkrebs. Mit zuletzt über 70.000 Neuerkrankungen jährlich ist Brustkrebs die mit Abstand häufigste Krebserkrankung der Frau auch in Deutschland. Über 17.850 Frauen sterben jährlich daran. Des Weiteren treten pro Jahr 6.500 In-situ Karzinome (Vorstufe von Brustkrebs) auf.

Daher können Frauen ab dem 30. Lebensjahr zur Früherkennung von Brustkrebs jährlich ihren Arzt aufsuchen. Dazu gehört das Abtasten der Brust und der örtlichen Lymphknoten (Achselhöhlen) und eine Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust. Bei einem Verdacht auf Brustkrebs kommt die Röntgenuntersuchung der Brust (Mammografie) und eine Ultraschalluntersuchung (Sonografie) hinzu. Bei nicht wenigen Frauen wird der Tumor erst durch eine Vorsorgeuntersuchung entdeckt.

Das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, ist aber nicht in jedem Lebensabschnitt gleich hoch: Je älter Frauen werden, desto höher ist ihr Risiko an Brustkrebs zu erkranken: Im Alter von 35 Jahren muss eine von 110 Frauen damit rechnen, innerhalb der nächsten zehn Jahre zu erkranken. Mit 45 ist es eine von 48, mit 55 erhält innerhalb der nächsten zehn Jahre eine von 37 Frauen die Diagnose, schreibt der Krebsinformationsdienst. Unser Rat lautet: Nicht nur einmal jährlich sollte man zur Untersuchung, besser wären zweimal im Jahr.

Ab 50 Jahren Früherkennung Brustkrebs – Eine Aufforderung zur Teilnahme am Mammographie Screening erhalten Frauen alle zwei Jahre bis zum Ende des 70. Lebensjahres. Hierzu werdet ihr per Post zur Untersuchung eingeladen, damit auch kein Termin versäumt wird. Ebenfalls ab 50 Jahren ist eine Früherkennung gegen Darmkrebs und eine Beratung zum Darmkrebs-Früherkennungsprogramm vorgesehen. Von 50 bis 54 Jahren kommt ein jährlicher Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl hinzu. Ab dem 55. Lebensjahr stehen euch alle zwei Jahre ein Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren zu.

Jeder Erwachsene, der gesetzlich krankenversichert ist, kann einmal pro Halbjahr kostenlos zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt gehen. Einmal pro Jahr ist die Zahnsteinentfernung (Zahnreinigung) Kassenleistung und alle zwei Jahre die Erstellung eines Parodontalen Screening-Indexes (PSI). Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen ihre Zähne zweimal im Jahr kontrollieren lassen.

Impfungen für Frauen

Ab 18 Jahren sollte alle zehn Jahre die Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis) aufgefrischt werden. Wer vor 1970 geboren wurde, sollte, da man nicht weiß, ob er während der Kindheit oder Jugend zweimal gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft wurden, diese noch einmal auffrischen. Zusätzlich wird die jährliche Grippeschutzimpfung empfohlen. Diese Empfehlungen vom Robert-Koch-Institut gelten für Frauen, sofern sie keine relevanten Vorerkrankungen (z.B. Asthma, chronisch obstruktive Lungenerkrankung, Herzerkrankungen, Diabetes) haben. Wohlgemerkt: Alle hier aufgeführten Untersuchungen und Impfungen werden in Deutschland von der Krankenkasse übernommen und sind für euch kostenlos.

Vorsorge für Kinder und Jugendliche

Auch Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch, teilen die Kassen mit. Jedes gesetzlich versicherte Kind hat Anspruch auf derzeit elf Vorsorgeuntersuchungen. Die ersten zehn finden im Säuglings- und Kindesalter unmittelbar nach der Geburt bis zum 6. Lebensjahr statt.

Darüber hinaus können Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Jugendgesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen. Sie bietet eine Möglichkeit, Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Detaillierte Informationen finden ihr im gelben „Kinderuntersuchungsheft“, das ihr in der Geburtsklinik oder von eurem Arzt bekommt und in dem die Untersuchungen dokumentiert werden.

Bei den Früherkennungsuntersuchungen geht es darum, eventuelle Entwicklungsverzögerungen und Krankheiten bei eurem Kind rechtzeitig zu erkennen. Euer Arzt berät euch auch darüber, wie ihr die Entwicklung und Gesundheit eures Kindes fördern und Risiken vermeiden könnt. Im Mittelpunkt stehen dabei Themen wie Ernährung, Bewegung, Vermeidung von Unfällen oder auch Medienkonsum. Ihr erhaltet von eurem Arzt Informationen über regionale Unterstützungsangebote, beispielsweise Eltern-Kind-Angebote oder Familienhebammen.

Auch wichtig zu wissen: Für den Arzt besteht eine ärztliche Schweigepflicht – auch bei Jugendlichen unter 18. Wenn die jungen Patienten wollen, dass der Inhalt des Gesprächs unter vier Augen bleibt, muss sich der Arzt daran halten, es sei denn, das Leben des jungen Menschen ist in Gefahr.

Bleibt gesund!

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